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Landtag von NÖ, IV. Gesetzgebungsperiode II. Session 11. Sitzung am 25. April 1947


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Wenn Sie über die Preispolitik klagen, die nicht in Ordnung ist, stimme ich Ihnen zu, aber es liegt in Ihrer Hand, dafür zu sorgen, daß diese Preispolitik so gestaltet wird, damit diese krassen Ungerechtigkeiten, dieser Zwang zum Schleichhandel und zu Kompensationsgeschäften wenigstens teilweise beseitigt werden. Wir haben Überprüfungen bei verschiedenen Berufsgruppen vornehmen lassen und ich will nur einen einzigen Fall herausgreifen, um zu zeigen, wie sich die Ernährungsverhältnisse auf die Industriebevölkerung praktisch auswirken. In einem Industriebetrieb wurden die Lehrlinge vom Amtsarzt untersucht, 57 an der Zahl. Es wurde festgestellt, daß von diesen 57 Lehrlingen zwei als gut ernährt zu bezeichnen waren (Rufe: Hört, hört!), 15 Fälle wurden vom untersuchenden Arzt als mangelhaft ernährt hingestellt und 40 von diesen 57 wurden als ausgesprochen unterernährt registriert, dabei wurden Gewichtsfehlbeträge bis zu 20 kg bei den –einzelnen Jugendlichen festgestellt. Sie sehen daraus, daß es hier nicht um eine Agitation geht, daß es nicht ums Hetzen geht, wenn man immer wieder beschwörend davon spricht, daß alles getan werden muß, diese unerträgliche Ernährungslage Wir wollen nicht hetzen, wir wollen nur appellieren an das Gewissen -des Hohen Hauses, daß hier wirklich unter Rückstellung ,aller eigenen Vorteile, aller egoistischen Motive das Äußerste aufgeboten wird, damit die kommende Ernte dem arbeitenden Volk gesichert wird. (Beifall links.)
Landeshauptmannstellvertreter POPP (zur Geschäftsordnung): Hoher Landtag! Der Herr Abg. Etlinger hat hier eine Vorlesung mit Ermahnungen und Belehrungen, wie er sich ausgedrückt hat, an die beiden linken Parteien des Hauses gehalten. Wir haben diese Vorlesung mit viel Ruhe und Geduld angehört und ich habe auch gar nicht die Absicht, darauf zu reflektieren und etwa mit der gleichen Münze zu antworten. Ich mache nur auf eines aufmerksam: der § 41 der Geschäftsordnung des Niederösterreichischen Landtages, die schließlich jedem Mitglied dies Landtages bekannt sein sollte, sagt im Wortlaut (liest):

"Das Ablesen schriftlich abgefaßter Vorträge ist nur den Berichterstattern der Ausschüsse sowie den Mitglieder der Landesregierung und bei Beantwortung von Anfragen gestattet."

Es ist meines Erachtens ein Armutszeugnis für einen Abgeordneten des Hauses, wenn er mühsam zusammengereimte Sätze hier vorliest; ich will gar nicht einmal beurteilen, ob er sie gut oder schlecht vorliest. Ein Abgeordneter muß doch mindestens imstande sein, seinen eigenen Gedanken mit eigenen Worten Ausdruck zu verleihen. Das ist ja der Sinn der Geschäftsordnung, daß hier nicht Gedanken eines anderen, die in der Schreibstube gemacht werden, hier zur Verlesung kommen.

Ich bin nicht berufen, der Erzieher dieses Hohen Hauses zu sein, ich fühle mich aber dazu berufen, wenigstens darauf zu dringen, daß die Geschäftsordnung eingehalten wird, weil sie dem Ansehender Abgeordneten dieses Hauses dient.

Ich erkläre Ihnen, wenn die Geschäftsordnung weiter so gehandhabt werden würde, so müßten wir unser weiteres Verhalten darnach richten. Ich stelle an den Vorsitzenden, den Präsidenten oder wer immer es ist, das Ersuchen, daß er die Geschäftsordnung- und dazu ist er ja verpflichtet - so handhabt, wie sie eben beschlossen ist.

Ich erkläre weiter, daß wir solchen Vorlesungen künftig nicht mehr beiwohnen, sondern den Saal verlassen würden. Wir haben es diesmal aus dem Grund nicht getan, weil wir die Nöte der Bauernschaft wohl verstehen und wir nicht mißdeutet werden wollen, dass wir etwa kein Interesse für die Nöte und Sorgen des Bauernstandes hätten.

Eine solche Form der Rede, abgesehen von ihrem Inhalt, ist dieses Hauses nicht würdig. (Beifall links.)
3. PRÄSIDENT: Ich ersuche alle Frauen und Herren des Hohen Landtages, sich den § 41 der Geschäftsordnung durchzulesen und sich an seine Bestimmungen zu halten.

Zum Wort gelangt Herr Abg. Bogenreiter.


Abg. BOGENREITER: Hohes Haus! Es ist in diesem Hohen Haus schon sehr viel über die Bildung und besonders über die Schulpflicht der bäuerlichen Jugend gesprochen worden. Ich begrüße es deshalb ganz besonders, daß wir heuer in unserem Budget einen Kredit für Stipendien eingesetzt haben, damit es den Gebirgsbauernsöhnen ermöglicht werden soll, Landwirtschaftsschulen zu besuchen. Die Gebirgsbauern müssen ohnedies hart um ihre Existenz kämpfen und haben keine andere Einnahmen als jene aus den Viehverkäufen, wobei das Vieh derzeit noch -abgeliefert werden muß, so daß diese Leute oft in finanziellen Schwierigkeiten sind. Ich begrüße es deshalb ganz besonders, daß den Bauernsöhnen aus dem Gebirge und auch den Dienstboten, die Interesse daran haben, durch die Gewährung von Stipendien Gelegenheit geboten wird, eine solche Schule zu besuchen. Ich möchte weiter zum Ausbau der Seilbahnen Stellung nehmen. Man sieht jetzt im Gebirge schon sehr viele Seilbahnen und ich möchte die zuständigen Stellen auf die Notwendigkeit der Belieferung der Bauern mit Drahtseilen, Schrauben, Klammern usw. aufmerksam machen, deren Beschaffung heute große Schwierigkeiten macht. In verschiedenen Geschäften liegen oft solche Materialien herum, aber sie geben sie nicht heraus, weil die Bauern dafür keine Eisenmarken hergeben können. Man soll diese Materialien entweder Feigeben oder man gibt den Bauern ein gewisses Kontingent Eisenmarken, damit sie sich diese Materialien auf ordentlichem Weg beschaffen können und nicht im Schleichweg kaufen müssen.

Es ist im Voranschlag auch etwas für die Alpverbesserungen vorgesehen. Ich habe da folgendes zur Erwägung zu stellen. Die Almen sind von den Straßen sehr weit entfernt. Die Leute, die nun bei den Verbesserungsarbeiten auf den Almen beschäftigt sind, müssen schon am Montag zur Arbeitsstätte und können erst am Samstag nach Hause zurückkommen. Wenn der Arbeiter aber am Montag fortgeht, kann er sich nicht so viele Lebensmittel mitnehmen, daß er die ganze Woche damit auskommt, weil er sie eben nicht hat. Dadurch treten gewisse Schwierigkeiten bei der Durchführung der Arbeiten auf, auf die man Bedacht nehmen sollte.

Wenn vielleicht dadurch das veranschlagte Geld für die Alpverbesserungen nicht erschöpfend verwendet werden könnte, sollte man es für einen anderen Zweck verwenden. Wichtig ist auch der Ausbau der Güterwege. Er beansprucht wenig Material und dem Arbeiter ist auch die Möglichkeit geboten, daß er beim Bauern wohnt, wo der Güterweg gebaut wird. Dadurch ist auch die Lebensmittelversorgung des Arbeiters nicht in Frage gestellt.

Ich möchte an das Hohe Haus appellieren, daß die Güterwegbauten mit allem Nachdruck und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gefördert werden.

Eine Förderung der Landeskultur liegt auch darin, daß man den Bauern die nötigen Geräte und die verschiedenen Artikel, die sie sehr notwendig brauchen und die sie sich infolge des Krieges nicht haben nachschaffen können, z. B. Draht zum Einzäunen der Weiden, Nägel und Klammern usw. zur Verfügung stellt. Diese Artikel liegen wohl in den Geschäften herum, aber der Bauer bekommt sie nicht, weil er keinen Eisenschein hat. Man darf sich daher nicht wundern, wenn der eine oder andere Bauer sich mit dem Schleichhandel befaßt, da er sich diese Sachen auf legalem Weg und mit barem Geld nicht kaufen kann.

Eine andere Sache, die uns Bauern im Gebirge bei der Arbeit hinderlich ist, ist die, dass wir von der Holzwirtschaftsstelle zu wenig Holzeinkaufsscheine bekommen. In unseren Gegenden ist wohl Holz vorhanden und trotzdem können sich die Bauern das nötige Holz zu den notwendigen Reparaturen an ihren Gebäuden und Scheunen nicht verschaffen. Im Gebirge ist schon so manches Haus durch den Schneedruck gefährdet und es gibt kaum eine Gemeinde, die nicht Wirtschaften aufweist, wo die Scheunen vor dem Einsturz stehen. Bei der Beschaffung von Holzscheinen werden aber immer Schwierigkeiten gemacht. Ich möchte daher an die Holzwirtschaftsstelle appellieren, daß man nicht so engherzig sein soll. Mit den paar Metern Holz, die hinaus gegeben werden, kann der Betreffende gar nichts anfangen. Auch die Keuschler, die meistens nur ein paar Kühe und keinen Wald haben und deren Häuser nur mit Brettern gedeckt sind, bekommen nicht die notwendigen Holzscheine. Es wird oft eingewendet, man könne nicht so viel Holzscheine ausgeben, weil das Holz für den Wiederaufbau in der Stadt kontingentiert ist oder weil es zur Ausfuhr dient. Dazu kann ich nur sagen, dass diese Kontingente nicht beeinträchtigt werden, weil ja die Bauern nur dorthin zur Schlägerung angewiesen werden, wo Windbruch oder Käferholz ist. Die Bauern würden sich nicht nur selbst nützen, sondern sie würden auch dazu beitragen, daß die Käfergefahr vermindert wird, indem sie das Holz wegschaffen. Man sollte also eine entsprechende Menge Holzscheine ausgeben, damit sich die Leute das Hob verschaffen können.

Zum Schluß richte ich noch einen Appell an die kompetenten Stellen, daß wir auch die nötigen Zugtiere bekommen. Wie man immer hört, besteht in der Steiermark ein Pferdeüberschuß, so daß man sogar die Almen mit Pferden beweidet. Man sollte diesen Überschuß an Pferden in unser Land bringen, wodurch nicht nur der Bauernschaft, sondern auch der gesamten Bevölkerung gedient wäre. (Beifall rechts.)
Landesrat Abg. STEINBÖCK: Hohes Haus! Die vornehmste Aufgabe der Landeskultur bildet die Pflege des landwirtschaftlichen Schulwesens. Von den 15 vom Lande Niederösterreich unterhaltenen landwirtschaftlichen Landeslehranstalten haben fast alle durch die Kriegsereignisse schwer gelitten. Nicht nur die Gebäudeschäden, sondern auch der Verlust an lebendem und totem Inventar haben sich beim Wiederaufbau äußerst hemmend bemerkbar gemacht. Das bis zum Jahre 1938 vom In- und Ausland anerkannte hohe Niveau unserer landwirtschaftlichen Landeslehranstalten fand im Jahre 1938, wie so vieles andere, ein jähes Ende. Körperliche Ertüchtigung und vormilitärische Ausbildung, nicht zu vergessen das Flaggenhissen, waren die Hauptgegenstände in diesen Anstalten, die nur einer fachlichen Ausbildung dienen sollten. Wir müssen nun alles daransetzen, daß der bäuerlichen, Jugend eine gediegene fachliche Ausbildung zuteil wird. Das Erfordernis für unsere landwirtschaftlichen Schulen bedeutet eine Ausgabe des Landes, die in späteren Zeiten dem Lande wieder zugute kommen wird. Die Intensivierung der Landwirtschaft, die durch eine gediegene fachliche Vorbildung der Bauernschaft erreicht werden wird, wird nicht nur die agrarischen Umsätze steigern, sondern auch die Steuererträge erhöhen.

Im Kapitel Landeskultur scheint heuer eine Post "Stipendien für landwirtschaftliche Schüler" im Ausmaß von 70.000 S zum ersten Male auf. Wir sind nämlich von dem Gedanken geleitet, daß die Söhne minderbemittelter Landwirte oder jüngere Kleinbauern und auch landwirtschaftliche Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollen, eine gediegene fachliche Ausbildung zu erhalten.

Das landwirtschaftliche Schulreferat hat es als dringendste Aufgabe betrachtet, die durch Kriegs- und Nachkriegsereignisse schwer heimgesuchten landwirtschaftlichen Landeslehranstalten wieder so weit einzurichten, dass sie den Schulbetrieb aufnehmen können.

Die landwirtschaftliche Lehranstalt in Bruck an der Leitha war während des Berichtsjahres noch von der Besatzungsmacht in .Anspruch genommen; sie ist erst am 28. Jänner 1947 geräumt worden. Um einem Bedürfnis des dortigen Gebietes entgegenzukommen, wurde am 11. November 1946 in einem zur Verfügung gestellten Schulraum der erste Jahrgang der landwirtschaftlichen Winterschule geführt, der nunmehr bereits in die Lehranstalt übersiedelte. Die Wiederherstellungsarbeiten an den Schul- und Wirtschaftsgebäuden und die Einrichtung mit den notwendigen Inventar werden im Jahre 1947 in Angriff genommen.

An der Lehranstalt in Edelhof, die bis 7. August 1945 von ·der Besatzungsmacht besetzt blieb, konnte bereits im Oktober 1945 der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden. Im Schuljahr 1946/47 wurde erstmalig die Waldviertler Gebietsschule mit dem ersten Winterlehrgang eröffnet und daneben in zwei

Parallelklassen der zweite Jahrgang der auslaufenden zweijährigen Ackerbauschule geführt.

Die Schulwirtschaft von Edelhof hat beim Zusammenbruch den gesamten Viehstand eingebüßt, und zwar 96 Rinder, 73 Schweine und 10 Pferde samt Wagen und Geschirr. Es ist im Berichtsjahr gelungen, durch Zukäufe wieder einen entsprechenden Viehbestand zu bilden, so daß mit Ende Dezember 1946 bereits 12 Pferde, 70 Rinder, 28 Schweine und 1 Schaf vorhanden sind. Der Aufbau des notwendigen Viehbestandes wird selbstverständlich noch Jahre beanspruchen.

Die landwirtschaftliche Lehranstalt in Gießhübl stand bis 12. September 1946 als Spital für geschlechtskranke Frauen in Verwendung. Am 5. November 1946 wurde der erste durchlaufende Jahrgang der Gebietsschule für das Mostviertel und gleichzeitig im Einvernehmen mit dem Landesinvalidenamt ein zehnmonatiger Wehrversehrtenlehrgang eröffnet.

An der Winterschule in Hollabrunn, die nur vorübergehend vom 2. Juli bis 5. September 1945 von der Besatzungsmacht besetzt war, wurde der Unterricht bereits im November 1945 aufgenommen. Mangels Lehrkräften konnte im Herbst 1946 nur der zweite Jahrgang eröffnet werden.

Die landwirtschaftliche Haushaltungsschule in Korneuburg war bis 1. Juni 1946 von der Besatzungsmacht in Beschlag genommen, doch gelang es, die Wiederinstandsetzung des Gebäudes und die notwendigste Einrichtung soweit durchzuführen, daß der erste Lehrgang am 5. Dezember 1946 eröffnet werden konnte. Die Landesweinbauschule in Krems hat beim Zusammenbruch den gesamten Weinbestand -- 8576 Liter im Wert von 34.992 S - mit 30 Fässern eingebüßt. Das Schulgebäude war nicht besetzt, im Schuljahr 1946/47 konnten zwei Winterlehrgänge durchgeführt werden.

Die landwirtschaftliche Lehranstalt in Mistelbach hat durch die Kriegsereignisse verhältnismäßig geringen Schaden erlitten. Im Schuljahr 1946/47 konnten beide Winterlehrgänge geführt werden.

Die landwirtschaftliche Lehranstalt in Ober- Siebenbrunn, die durch den Umstand, daß der gesamte Lehrkörper vor dem Einmarsch der Besatzungsmacht nach Westen geflohen ist, sämtliches Mobiliar sowohl der Schule als auch der Wirtschaft verloren hat, wurde im Berichtsjahr soweit wieder instand gesetzt, dass der einjährige durchlaufende Lehrgang am 11. November 1946 beginnen konnte.

Die landwirtschaftliche Lehranstalt in Pyhra war bis 16. Juli 1946 von der Besatzungsmacht in Beschlag genommen und war nach der Freigabe von fast sämtlichem Inventar entblößt. Die bauliche Wiederherstellung wie auch die Einrichtung des Schulgebäudes ist soweit durchgeführt, daß im kommenden Schuljahr dier Unterricht auch an dieser Anstalt aufgenommen werden wird.

Die Landesweinbauschule in Retz war nur vorübergehend besetzt und konnte nach Durchführung einiger baulicher Arbeiten als einjährige Weinbauschule mit durchlaufendem Unterrichtsbetrieb am 6. November 1946 eröffnet werden. Die verhältnismäßig geringen baulichen Veränderungen haben es ermöglicht, sämtliche Schüler im Internat unterzubringen. Die landwirtschaftliche Winterschule in Tulln war bis 5. November 1945 von der Besatzungsmacht besetzt und hat im Dezember 1945 den Unterrichtsbetrieb aufgenommen. Im Schuljahr 1946/47 wurde der erste Jahrgang geführt.

Die landwirtschaftliche Haushaltungsschule in Unterleiten wurde im Mai 1946 mit ·einem zehntägigen Ausbildungslehrgang für landwirtschaftliche Fortbildungsschülerinnen eröffnet. Am 4. Juli 1946 wurde ein zweimonatiger Ergänzungslehrgang für solche Bauernmädchen durchgeführt, die infolge der Kriegsereignisse und des Zusammenbruches die landwirtschaftliche Haushaltungsschule nicht abschließen konnten. Am 6. November 1946 wurde der normale Lehrgang der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule begonnen.

Die landwirtschaftliche Haushaltungsschule in Unternalb war vom 4. Oktober 1945 bis 28. Juli 1946 von der Besatzungsmacht besetzt. Es gelang, die notwendigen baulichen Instandsetzungsarbeiten sofort nach der Freigabe in Angriff zu nehmen und die Eröffnung des ersten Lehrganges am 4. November vorzunehmen.

Die landwirtschaftliche Lehranstalt in Weigelsdorf war bis Oktober 1945 teilweise von der Besatzungsmacht besetzt. Am 4. Juni 1946 wurde ein Abschlußlehrgang für den durch das Kriegsende unterbrochenen zweiten Jahrgang 1944/45 durchgefühlt, der am 3. August 1946 zum Abschluß gelangte. Am 1. Oktober 1946 wurde der erste Jahrgang der einjährigen Ackerbauschule mit 32 Schülern eröffnet.

Es sind mit hin im Berichtsjahr fast sämtliche Landeslehranstalten wieder in Verwendung genommen worden, vielfach jedoch nur behelfsmäßig. Die Landeslehranstalten für Burschen sind nunmehr einheitlich ·einjährige Fachschulen, wobei Gießhübl, Ober- Siebenbrunn, Retz und Weigelsdorf ·ein durchlaufendes Schuljahr und Bruck an der Leitha, Edelhof, Hollabrunn, Krems, Mistelbach, Pyhra und Tulln ein aus zwei Winterhalbjahren bestehendes Schuljahr aufweisen.

Die landwirtschaftlichen Haushaltungsschulen werden derzeit halbjährig geführt, und zwar ein Winterlehrgang und ein Sommerlehrgang.

Die Wiederherstellungsarbeiten an den Schulgebäuden Norbertinum bei Tullnerbach wurden im Jahre 1946 in Angriff genommen und nach großen Schwierigkeiten gelang es, die durch einen Bombentreffer im Schulhof beschädigten Dächer in Ordnung zu bringen. Auch die Widerinstandsetzung der Fenster und Türen ist weitestgehend vorgeschritten. Dringlich wäre die Anlage einer Zentralheizung. Das Gebäude ist sowohl für eine landwirtschaftliche Haushaltungsschule als auch für eine Landwirtschaftsschule für Burschen in Aussicht genommen, weiter sollen dort im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium die pädagogischen Lehrgänge für Landwirtschaftslehrer und -lehrerinnen, wie auch eine Genossenschaftsschule eingerichtet werden. Die Landwirtschaftskammer soll zur Abhaltung verschiedener Kurse Kursräume zur Verfügung bekommen. Das Gebäude hat für alle diese Aufgaben den unschätzbaren Vorteil der Nähe Wiens und damit der leichten Erreichbarkeit durch Kursteilnehmer und Vortragende.

In Langenlois ist beabsichtigt, das dort vorhandene Gebäude auszubauen und darin nicht nur eine vorbildlich geführte landwirtschaftliche Fortbildungsschule für Burschen wie für Mädchen einzurichten, sondern auch in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Spezialkurse für Obst- und Weinbau durchzuführen und so speziell einen obstbaulichen Stützpunkt einzurichten. An dieser Anstalt könnten dann auch die Baumwärterkurse zur Durchführung kommen. Damit würde die Anstalt in Langenlois nicht mehr wie seinerzeit ein Ableger der Weinbauschule Krems sein, sondern eine Sonderstellung in der Obst- und Weinbauförderung einnehmen.

Auch das landwirtschaftliche Fortbildungsschulwesen hat eine große Bedeutung, weil durch die vom Referat veranstalteten Wanderlehrkurse Bauernburschen und Mädchen, die nicht die Möglichkeit haben, eine zweisemestrige Winterschule zu besuchen, Gelegenheit haben, hervorragenden fachlichen Unterricht zu erhalten.

Im Schuljahr 1946/47 wurden 102 landwirtschaftliche Fortbildungsschulen für Burschen und 86 landwirtschaftliche Fortbildungsschulen für Mädchen mit zusammen 4124 Besuchern errichtet. Die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen umfassen künftig einen Vorbereitungslehrgang und den ersten und zweiten Winterlehrgang. Die Einteilung des Landes in Fortbildungsschulsprengel ist im, großen und ganzen festgelegt und werden insgesamt 300 Fortbildungsschulsprengel in Niederösterreich bestehen. In jedem Sprengel ist ein Fortbildungsschulausschuß mit der besonderen Obsorge für die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen betraut. Die Richtlinien für den Fortbildungsschulausschuß wurden bereits im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer erlassen.

Die administrative Leitung der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen hat eine männliche Lehrkraft der Volks- oder Hauptschulen, die zugleich den allgemein bildenden Unterricht an der Fortbildungsschule erteilt, wie z. B. landwirtschaftliches Rechnen, Schriftverkehr, Heimat- und Staatsbürgerkunde, Naturkunde usw. Der fachliche Unterricht wird in Form von Gastvorträgen erteilt, die derzeit von Kammersekretären, Tierärzten, Verwaltern usw. gehalten werden. Es ist jedoch vorgesehen, daß landwirtschaftliche Fortbildungsschullehrer hauptamtlich eingestellt werden, denen einerseits der fachliche Unterricht an den Fortbildungsschulen, anderseits die Einschaltung der örtlichen Fachkräfte in den Fortbildungsschulunterricht obliegt.

An den landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen für Mädchen sind bereits 36 hauptberuflich eingestellte landwirtschaftliche Fortbildungsschullehrerinnen tätig, die im allgemein bildenden Unterricht zum Teil schon von Lehrerinnen der Volks- oder Hauptschulen unterstützt werden.

Im Sommer 1946 hat das Landesamt im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer und dem niederösterreichischen Landesschulrat einen Sonderferialkurs für Lehrer und einen solchen für Lehrerinnen in Wien zur Heranbildung von Lehrkräften an den landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen durchgeführt. Die Eröffnung des Lehrerferialkurs, es war durch eine Ansprache des Herrn Bundeskanzlers ausgezeichnet.

Die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen haben die Aufgabe, die Anwendung der elementaren Kenntnisse im praktischen Berufsleben zu vermitteln, die Jugend für die praktische Fortbildung zu gewinnen und sie auch zur bäuerlichen Denkungsart zu erziehen. Auch die bäuerliche Volkstumspflege gehört zu den Aufgaben der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen.

Um die Wehrversehrten aus der Landwirtschaft, die durch ihren körperlichen Schaden der Landarbeit nicht mehr gewachsen sind, auf Berufe umzuschulen, in denen ihre landwirtschaftliche Erfahrung Verwertung findet, hat die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Landesinvalidenamt und der Landwirtschaftskammer im Berichtsjahr Umschulungslehrgänge für Wehrversehrte durchgeführt.

An der Landeslehranstalt in Hollabrunn wurde vom 15. Jänner bis 30. April 1946 ein, viermonatigen Lehrgang für Wehrversehrte durchgeführt, die vor dem Zusammenbruch einen Sonderlehrgang besuchten, ihn jedoch nicht mehr abschließen konnten. Im Sommer 1946 wurde ein sechswöchiger Lehrgang von Landgemeindesekretären und genossenschaftlichen Funktionären ebenfalls in Hollabrunn durchgeführt. An der landwirtschaftlichen Landeslehranstalt in Gießhübl wurde im November 1946 ein zehnmonatiger Lehrgang für Wehrversehrte ·eröffnet.

Hinsichtlich der Meliorationen und der Kanalisierungen muß noch außerordentlich viel im Interesse unserer Landwirtschaft geleistet werden. Gerade die Durchführung von Ent- und Bewässerungen stellt einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Ertragssteigerung des Bodens dar. Die Schwierigkeiten lagen hauptsächlich in der Beschaffung der notwendigen Baumaterialien, in den Transportverhältnissen und im Mangel an Arbeitskräften. Trotz alledem konnten Gräben im

Ausmaß von 5810 m Länge reguliert und 231 ha entwässert werden.

Um die Durchführung kulturtechnischer Wasserbauten wurden 192 Ansuchen eingebracht, von welchen bereits 74 projektiert und 32 gebaut wurden. Im Zuge von wasserrechtlichen Verfahren wurden noch weitere 30 Meliorations-, Wasserversorgungs- und Kanalisationsanlagen, vorwiegend Anlagen der Industrie, behandelt.

Zum Veterinärwesen möchte ich bemerken, daß wir bemüht sind, Tierärzte in ärmeren Gegenden durch Subventionen zu unterstützen, damit die bäuerliche Bevölkerung in diesen Gegenden der tierärztlichen Hilfe nicht entbehrt.

Weiter hat die Landesverwaltung Vorsorge getroffen, daß in Gegenden, ·die durch Elementarschäden heimgesucht sind, die am meisten geschädigten Einwohner Unterstützungen erhalten.

Die Durchführung der agrarischen Operationen im Land leidet dermalen noch unter dem Personalmangel und den schlechten Verkehrsverhältnissen. Nichtsdestoweniger hat ·die Agrarbezirksbehörde im abgelaufenen Jahr 7 Zusammenlegungen mit einer Gesamtfläche von 9400 ha durchgeführt. In diese Zusammenlegungen wurden 1800 Parteien einbezogen. Die Richtigstellung ·der öffentlichen Bücher wurde bei 13 Gemeinden durchgeführt, ebenso wurden 13 Teilungen und Regelungen mit einer Fläche von rund 200 ha unter Beteiligung von 334 Parteien vorgenommen.

11 Güterwegbauten mit 14 ½ km Ausbaulänge wurden durchgeführt, 41 Seilaufzüge wurden neu errichtet, ebenso ist mit den Alpverbesserungen begonnen worden.

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