Bitte leer lassen
Prüfer/in: . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesuch Nr.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hinterlegungsdatum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eintragungsnummer
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Internationales Gesuch
Markenbezeichnung . . . . . . . . .
Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hinterlegungsgebühr
Klassengebühr
Einreichungsdatum
Eintragung einer schweizerischen Marke
-
Die Broschüre «Markenhinterlegung» gibt Auskunft über die Hinterlegungsformalitäten und das Ausfüllen dieses Formulares.
-
WICHTIG: Im Eintragungsverfahren werden mögliche Verletzungen älterer Marken und Firmenrechte nicht geprüft. Das Durchführen einer Recherche nach älteren identischen und ähnlichen Marken sowie Firmen ist deshalb unbedingt zu empfehlen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.ige.ch. Zudem empfehlen wir den Beizug eines Markenberaters (www.ige.ch/ma-berater).
-
Direktfax +41 31 377 77 94. Eine Marke kann auch via Internet
(https://e-trademark.ige.ch) zur Eintragung angemeldet werden.
1 Markenhinterleger/in
Vorname, Name bzw. Firma, Adresse, PLZ/Ort
2 Vertreter/in
Vorname, Name bzw. Firma, Adresse, PLZ/Ort
3a Kontaktperson
Vorname, Name, Telefon, Fax
3b Referenznummer, Dossier
4 Marke
Bei einer Marke mit besonderer Schriftgestaltung oder besonderer grafischer Gestaltung ist eine schwarzweisse Abbildung einzureichen (im Feld rechts aufkleben). Verschiedene Grautöne müssen klar ersichtlich sein. Für Marken in Farbe (Farbanspruch Ziff. 9) ist eine farbige Abbildung einzureichen. Maximale Grösse der Abbildungen: 80 x 80 mm.
|
|
Dreidimensionale Marke
Akustische Marke
Marke mit Farbanspruch
(abstrakte) Farbmarke
| -
Hinterlegungsgebühr
|
CHF
|
ist uns in Rechnung zu stellen.
|
|
CHF
|
ist unserem Kontokorrent Nr. beim Institut zu belasten.
|
Klassengebühr
|
CHF
|
ist uns in Rechnung zu stellen.
|
|
CHF
|
ist unserem Kontokorrent Nr. beim Institut zu belasten.
| 6 Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen (WDL)
Für die Angaben der Waren und/oder Dienstleistungen ist die Terminologie und Reihenfolge der internationalen Klassifikation zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, die vom Institut zur Verfügung gestellte Liste «Internationale Waren- und Dienstleistungsklassifikation» sowie die Online-Datenbank unter https://wdl.ige.ch zu benutzen. Das Verzeichnis kann auch auf einem separaten Blatt eingereicht werden. Wenn lediglich die Klassennummer angegeben wird, geht das Institut davon aus, dass sämtliche Oberbegriffe dieser Klasse beansprucht werden (vgl. Verzeichnis der Oberbegriffe unter www.ige.ch/wdl). Dies gilt jedoch nicht für die Klasse 45, deren Oberbegriffe zu weit gefasst sind. Für diese Klasse wird das Institut eine Präzisierung verlangen.
7 Markenart
Bitte eine der nachfolgenden Markenarten ankreuzen. Andernfalls handelt es sich um eine Individualmarke.
Individualmarke
|
Garantiemarke
|
Kollektivmarke
|
8 Prioritätsanspruch
Gemäss Pariser Verbandsübereinkunft
Der Prioritätsbeleg muss innerhalb von sechs Monaten nach der Hinterlegung eingereicht werden.
Andernfalls erlischt der Prioritätsanspruch.
9 Farbanspruch
10 Bemerkungen
11 Beilagen
Bitte leer lassen
Internationale Klassen
-
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
| -
|
13
|
28
|
43
|
14
|
29
|
44
|
15
|
30
|
45
|
Vorläufig . . . . . . . . . . . . . . . . . .
GM
Visa der Prüfung
Visa der Erfassung
6 Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen (WDL) Fortsetzung
Für die Angaben der Waren und/oder Dienstleistungen ist die Terminologie und Reihenfolge der internationalen Klassifikation zu beachten.
|