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Referat „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik


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Manuskript zum Referat „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“

(Referat vom 16.12.2008)

Christa Faubel

Lisa Deters
Inhalt:

Seite
1. Einführung 3

1.1. Was ist Geistigbehindertenpädagogik? 3

1.2. Ursachen geistiger Behinderung 5


2. Frühförderung und schulische Erziehung 7
3. Erwachsenenpädagogik 12

3.1. Arbeit 14

3.2. Wohnen 16
4. Ausblick 18
Literaturverzeichnis 20
Anhang 22

1. Einführung

Der Begriff der geistigen Behinderung wurde 1958 durch die Lebenshilfe eingeführt. Er sollte einerseits als Abgrenzung zu den damals üblichen Termini der „Idiotie“, des „Schwachsinns“ und des „Blödsinns“ dienen, welche auch als Schimpfwörter genutzt wurden. Andererseits sollte er den angloamerikanischen Begriffen „mental retardation“ und „mental handicap“ möglichst entsprechen. (vgl. Fornefeld, S. 45f.)


1.1. Was ist Geistigbehindertenpädagogik?

Um zu verstehen was Geistigbehindertenpädagogik ist muss man den Begriff der geistigen Behinderung erklären:

Die WHO machte geistige Behinderung 1993 an intellektueller Schädigung fest und unterteilte sie in 4 Bereiche:

a) leichte geistige Retardierung: Liegt vor bei einem IQ von 70-50. Den betreffenden Personen ist Lesen und Rechnen möglich, sowie die soziale Integration.

b) mäßige geistige Retardierung: Liegt bei einem IQ von 35-49 vor. Den betreffenden Personen sind einfache Kommunikation sowie leichte manuelle Fähigkeiten möglich. Beim Lesen und Rechnen sind keine Fortschritte erkennbar.

c) schwere geistige Retardierung: Liegt bei einem IQ von 20-34 vor. Die betroffenen Personen können aus dem Training von Gewohnheiten Nutzen ziehen.

d) hochgradige geistige Retardierung: Liegt bei einem IQ von unter 20 vor. Die betroffenen Personen sprechen auf ein Training von Beinen, Händen und dem Kiefer an. (vgl. WHO, S.269)

Heute wird geistige Behinderung unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet, vor allem die sozialen Konsequenzen, die sich aus der Schädigung für den behinderten Menschen ergeben, werden gesehen. Da geistige Behinderung ein sehr individuelles Problem ist, lässt sich nur schwer eine Definition erstellen. Ein Vorschlag wäre:

„geistige Behinderung [lässt sich] als ein Etikett betrachten, das Menschen auferlegt wird, die angesichts spezifischer Beeinträchtigungen auf kognitiver, motorischer, sensorischer, emotionaler, sozialer und aktionaler Ebene und darauf abgestimmter Bewältigungsstrategien einen entsprechenden ressourcenorientierten Unterstützungsbedarf zur Verwirklichung der Grundphänomene menschlichen Lebens benötigen, der von lebensweltbezogenen Maßnahmen nicht losgelöst betrachtet werden darf.“ (Theunissen 2000, S. 43)
In der Geistigbehindertenpädagogik fand, und findet immer noch, ein Paradigmenwechsel statt, welcher sich sehr gut an der, von der WHO herausgegebenen, ICIDH von 1980 und der ICDH-2 von 1999 darstellen lässt. (ICIDH = International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps):

(Tabelle vgl. mit Fornefeld, S. 49)



Der Paradigmenwechsel vollzog sich also indem die Ressourcenorientierung (anstatt der Defizitorientierung) in den Mittelpunkt rückt. Die Partizipation spielt eine große Rolle, es soll nicht zum Ausschluss geistig behinderter Menschen kommen. Geistig behinderten Menschen wird Selbstbestimmung zugesprochen und diese wird maximal gefördert. Selbstbestimmung geistig behinderter Menschen wurde früher als unmöglich angesehen. In der Praxis lässt sich das an der aufkommenden Assistenz (anstatt Betreuer) aufzeigen.

Die Geistigbehindertenpädagogik ist interdisziplinär und steht damit in Korrelation zu anderen Wissenschaften:

1. Medizin: Die Medizin klärt vor allem die physischen Ursachen einer Behinderung.

2. Philosophie: Die Philosophie betrachtet ethische Aspekte des behindert seins und legt der Geistigbehindertenpädagogik ein Menschenbild vor.

3. Psychologie: Die Psychologie geht auf innerpsychische sowie zwischen-menschliche Prozesse ein, entwickelt Therapien z.B. zur Behebung von Entwicklungsstörungen, welche in der Geistigbehindertenpädagogik (meist modifiziert) übernommen werden.

4. Allgemeine Pädagogik: Theorien und Konzepte der allgemeinen Pädagogik werden von der Geistigbehindertenpädagogik auf ihr Klientel zugeschnitten und übernommen.

5. Soziologie: Die Soziologie thematisiert den Umgang der Gesellschaft mit Behinderung.

6. Rechtswissenschaften: Die Rechtswissenschaften befassen sich mit den rechtlichen Grundlagen der Geistigbehindertenpädagogik, z.B. mit dem Thema der Vormundschaft. (vgl. Fornefeld, S.23f.)
Geistigbehindertenpädagogik im Allgemeinen beschäftigt sich mit der konkreten Lebensgestaltung geistig behinderter Menschen und deren Entfaltung durch Erziehung und Förderung. Sie versucht adäquate Lebens-, Erziehungs- und Arbeitsräume zu schaffen und umfasst dabei alle Lebens- und Problembereiche von der Geburt bist zum Tode. Die angewandten Erziehungspraktiken werden in der Geistigbehindertenpädagogik direkt vom Menschen aus entwickelt.

Die wichtigsten Ziele der Geistigbehindertenpädagogik sind geistig behinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu bieten und ihre gesellschaftliche Integration so weit wie möglich voranzutreiben.


1.2. Ursachen

Wir betrachten die Ursachen geistiger Behinderung nun unter medizinischen Gesichtspunkten:

Die Hauptaufgaben der Medizin liegen in der Klärung von Ursachen, der Entstehungsgeschichte von geistiger Behinderung und der Entwicklung von therapeutischen Maßnahmen, die von psychologischen und sozialen Faktoren beeinflusst werden.

Eine geistige Behinderung hat immer eine organische Grundlage. Das heißt, eine organische Schädigung, die direkt oder indirekt das Gehirn trifft und somit die Gesamtpersönlichkeit des Menschen (Denken, Empfinden, Wahrnehmen, Handeln und Verhalten) beeinflusst.

Die Schädigungen entstehen vor, während oder nach der Geburt (prä-, peri- oder postnatal). Daraus ergeben sich unterschiedliche Störungsbilder (klinische Syndrome).

„I. Pränatal entstandene Formen geistiger Behinderung:



  1. Genmutationen als Ursache geistiger Behinderung (ein Gen betreffende Mutation, die durch eine veränderte Genproduktion, z.B. Enzym, erkennbar wird):

1.1 Stoffwechselstörungen, z.B. Phenylketonurie, Lesch-Nyhan-Syndrom 1.2 Dominant vererbte Genmutation, z.B. Tuberöse Sklerose

1.3 X-chromosomal gebundene Störungen mit geistiger Behinderung, z.B. Fragil-X- Syndrom, Rett-Syndrom



  1. Fehlbildungs-Retardierungs-Syndrom (durch eine Vielzahl von Faktoren bedingte Störung als Ursache von geistiger Behinderung) z.B. Angelman-Syndrom, Cornelia-de-Lange-Syndrom

  2. Fehlbildung der Nervensysteme wie z.b. Makro- und Mikrozephalie (abnorme Vergrößerung bzw. Verkleinerung des Kopfes, infolge primärer Fehlentwicklung des Gehirns)

  3. Chromsomenanomalien, die zu geistiger Behinderung führen:

4.1 Trisomie (ein Chromosom ist dreifach vorhanden, weil ein Chromosomenpaar während der Zellteilung nicht vollständig getrennt wurde), z.B. Down-Syndrom

4.2 Deletionen (Verlust von Chromosomenabschnitten), z.B. Katzenschrei-Syndrom

4.3 Translokation (Ortsveränderung von Chromosomen- oder Chromatidstücken innerhalb eines Chromosomenbestandes/Anheften eines Chromosomenstücks an ein anderes)

4.4 Gonosomale Aberrationen (Anomalien in Zahl und Struktur der Geschlechtschromosomen), z.B. Klinefelter-Syndrom, Ulrich-Turner-Syndrom



  1. Exogen verursachte pränatale Entwicklungsstörungen, die zu geistiger Behinderung führen (ungünstige, von außen auf das Kind einwirkende Faktoren, die zu bleibenden Schäden führen):

5.1 Infektionen als Exogene Ursache, z.B. HIV-Infektion, andere Virusinfektionen,

5.2 chemische Einwirkungen wie Alkohol und Medikamente

5.3 Strahlen und andere Umweltbelastungen


  1. Idiophatische geistige Behinderung (unklare Ätiologie und Pathogenese; bei der idiophatischen, der „symptomlosen“ geistige Behinderung liegt eine zerebrale Funktionsstörung ohne nachweisbare körperliche Symptome vor)

II. Perinatale Komplikationen als Ursache geistiger Behinderung:

1. Geburtstrauma (Verletzung des Gehirns während der Geburt, z.B. durch starke Verformung des Kopfes)

2. Hypoxische-ischämische Enzephalophatie (Sauerstoffmangelversorgung während der Geburt)

3. Frühgeburt (unreife Organentwicklung)

4. Erkrankungen des Neugeborenen, z.B. Atemstörungen, neonatale Meningitis (Hirnhautentzündung) oder Blutgruppenunverträglichkeit


  1. Postnatale Ursachen geistiger Behinderung

1. Entzündliche Erkrankungen des Zentralnervensystems wie Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Gehirnentzündung (Enzephalitis)

2. Schädel-Hirn-Traumen, z.B. Hirnverletzungen durch Unfälle oder Gewalteinwirkungen auf den Schädel

3. Hirntumoren (Geschwülste des Gehirns und seiner Hüllen)

4. Hirnschädigung durch Vergiftungen (Intoxikation), Sauerstoffmangel (Hypoxie), Stoffwechselkrisen“

(Fornefeld, S.52-54)
Zusätzlich können noch weitere Störungen wie zerebrale Anfälle (Epilepsie), zerebrale Bewegungsstörungen (Zerebralparesen) oder Wahrnehmungsstörungen (Perzeptionsstörungen) auftreten.

„Geistige Behinderung ist kein statischer Zustand, d.h. Sie kann in jeder Lebensphase entstehen“ (Fornefeld, S.54)

Im laufe des Älterwerdens kann es nach einem problemlosen Entwicklungsverlauf zu einem fortschreitenden Verlust von erworbenen intelektuellen Fähigkeiten (Demenz) kommen.

(vgl. Fornefeld, S.54)


2.1. Frühförderung

Seit de 70er Jahren gibt es Frühförderung sowohl als ambulante, als auch als mobile Dienstleistung.

Die Frühförderung richtet sich an „behinderte und von Behinderung bedrohte sowie entwicklungsgefährdete oder entwicklungsverzögerte Kinder, d.h. an Kinder, die im Vorschulalter Unterstützung „bei ihrer kognitiven, sprachlichen, motorischen und sozialen Entwicklung brauchen“ (Wilken, S.14)
2.1. Frühförderung
Seit den 70er Jahren gibt es Frühförderung sowohl als ambulante, als auch als mobile Dienstleistung. Die Frühförderung richtet sich an „behinderte und von Behinderung bedrohte sowie entwicklungsgefährdete oder entwicklungsverzögerte Kinder, d.h. an Kinder, die im Vorschulalter Unterstützung „bei ihrer kognitiven, sprachlichen, motorischen und sozialen Entwicklung brauchen“ (Wilken: S.14)
Die Frühförderung basiert auf drei Säulen:
1. Früherkennung/ Frühdiagnostik:

Die Früherkennung/ Frühdiagnostik ist erforderlich, um rechtzeitig mit der Frühbehandlung, der Frühförderung und der begleitenden Beratung zu beginnen. Dabei geht es primär um die ärztlich-medizinische Versorgung. Es wir eine grundlegende ärztliche Feststellungsdiagnostik durchgeführt, auf deren Grundlage dann die Förderdiagnostik erstellt wird.


2. Frühbehandlung und Therapie für das Kind

Nach der traditionellen therapeutische Handlungsweise Diagnose, Therapie, Heilung müssen die Ärzte der verschiedenen Fachrichtungen ihr Arbeit mit den Therapieangeboten Fördermaßnahmen bei den Therapeuten abstimmen, damit durch das interdisziplinäre Zusammen arbeiten eine ganzheitliche Förderung des Kindes stattfinden kann.


3. Pädagogische Förderung

Die Pädagogische Förderung hat ihren Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit der Familie und der Förderung des Kindes. Dies geschieht in pädagogischen Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren (SPZ).

Die Aufgabe der pädagogischen Förderung sind die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, die Entgegenwirkung von Sozialisationsdefiziten, Entwicklungsgefährdungen- und verzögerungen, die Unterstützung der therapeutischen Hilfen und die Integration des Kindes in das soziale Umfeld und die Gesellschaft.

Sie stellt mit den sozialpädagogischen, heilpädagogischen, psychologischen und therapeutischen Elementen einen Teil des ganzheitlichen Konzeptes dar, bei der die Beratung der Angehörigen einen besonderen Stellenwert einnimmt.


Das Ziel der Frühförderung ist es, „Auffälligkeiten möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihrer Folgen zu mindern oder zu beheben. Dadurch sollen dem Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe geboten werden. (Bundesministerium 1997,5 aus Fornefeld: S.90)


2.2 Schulische Erziehung und Bildung

Bei geistig behinderten Kindern besteht ab dem 6. Lebensjahr die Schulpflicht, die zwölf Schulpflichtjahre vorschreibt. Bis zum 25. Lebensjahr kann die Schulbesuchszeit verlängert werden, wenn das Schulziel dann erreicht wird.

Die Förderschule für geistige Entwicklung gliedert sich in Grund-, Mittel-, Haupt- und Abschlussstufe.

In der Grundstufe werden grundlegende Verhaltensweisen vermittelt. Es geht vor allem um „das Kennenlernen der eigenen Person, die Förderung der Selbstständigkeit bei täglich wiederkehrenden Verrichtungen und der Kommunikation.“ (Fornefeld, S.106)

In der Mittelstufe lernen die Schüler Informationen aus einfachen Zeichen und Symbolen zu entnehmen und mit Materialien und Gegenständen aus ihrem unmittelbaren Erfahrungsraum sachgerecht umzugehen. Außerdem wird die sprachliche Kommunikation erweitert und eingeübte Verhaltensweisen und Fertigkeiten gefestigt.

In der Hauptstufe werden die Schüler „jetzt stärker in die Planung des Unterrichts einbezogen. Arbeit wird zu einem wichtigen Element des Unterrichts, deshalb wird verstärkt der Umgang mit einfachen Werkzeugen und verschiedenen Arbeitsmaterialien geübt. Neben der Erziehung zu größerer Selbstständigkeit in der Selbstversorgung wird das Denken in komplexere und abstraktere Zusammenhänge angeregt.“ (Fornefeld: S.107)

In der Abschlussstufe werden die Lerninhalte der früheren Stufen kontinuierlich fortgesetzt. Außerdem werden Grundlagen für eine berufliche Tätigkeit, meistens in Werkstätten für behinderte Menschen, gelegt. Der Schüler wird auf das Erwachsenenleben vorbereitet.
Förderschulen für geistige Entwicklung sind in der Regel Ganztagsschulen, in denen sowohl die Lern- und Unterrichtsphasen, als auch die Essens- und Pausenzeiten als Lernfelder dienen. Neben den Lehrern der Sonderpädagogik arbeiten pädagogische Fachkräfte in den Klassen, die von vier bis acht Schülern besucht werden. Zusätzlich gibt es an den Schulen den therapeutischen Bereich, in dem unter anderem Krankengymnasten und Logopäden arbeiten.
Die Schüler sollen in Anbetracht ihrer individuellen Fähigkeiten und unter der Einbeziehung ihrer Interessen „in die Gemeinschaft mit Menschen ohne Behinderung befähigt werden.“ (Fornefeld: S.108)
Der Unterricht wird didaktisch nach dem entwicklungsorientierten, handlungsorientierten und fachorientierten Ansatz aufgebaut.
Der entwicklungsorientierte Ansatz geht davon aus, dass geistig behinderte Kinder sich ihrer Entwicklung gegenüber den allgemeingültigen (biologischen) Gesetzmäßigkeiten nur „in Geschwindigkeit und Gewichtung der einzelnen Funktionsbereiche unterscheiden“ (Fornefeld: S.113).

Dieses führt zu einem Entwicklungskonzept, das den Unterrichtsstoff durch systematisches Lernen, das in kleinen und kontrollierten Schritten von statten geht, Überforderung vermeidet und den individuellen Entwicklungsstand berücksichtigt, vermittelt.


Beim handlungsorientierten Ansatz sollen durch eigene Aktivitäten und Erfahrungen Handlungskompetenzen erworben werden. Dadurch können geistig behinderte Kinder auch abstrakte Sachverhalte erlernen. Realitätsnaher Unterricht „bietet ihnen situationsgerechte und individuellen Fähigkeiten entsprechende Handlungsmöglichkeiten.“ Fornefeld: S.114)

Der handlungsorientierte Unterricht ermöglicht das „Lernen in Sinnzusammenhängen, Tätigwerden in sozialen Bezügen, Erfahrungen von Sachzusammenhängen, Ausbildung von Selbstbewusstsein, Lebenspraktische Aufgabenbewältigung und Orientierung und Einsicht und Kreativität.“ (vgl.: Fornefeld: S.114)

Der entwicklungsorientierte und der handlugsorientierte Ansatz greifen ineinander, denn das Entwicklungsmodell ist die Voraussetzung für das erlernen von Handlungskompetenzen.
Beim fachorientierten Unterricht steht ein Fach mit spezifischer Didaktik z.B. religiöse Erziehung, Musik oder Sport im Vordergrund. Es geht dabei vor allem um die Sachstruktur des Faches.

Handlungs- und Fachorientierter Unterricht ergänzen einander.

Als Grundsätze für die Unterrichtsgestaltung gelten „Handlungsorientierung, Bewegungsförderung, Förderung der Wahrnehmung, Förderung kommunikativen Handelns, Förderung des Denkens [und] Förderung sozialer Kompetenz“ (Fornefeld: S.114/115)

Die Schüler sollen nicht nur Fach- und Sachinhalte lernen, sondern auch Hilfen für ihre Lebensbewältigung bekommen.


Integrationsklassen

In einer Integrationsklasse lernen ein bis wenige geistig behinderte Kinder, meist mit einer leichten Form von geistiger Behinderung, in entsprechenden Grundschulklassen (in der Regel 20 Schüler) zusammen mit nicht behinderten Kindern. Sie werden von einer Grundschullehrkraft und einer Lehrkraft der Sonderpädagogik unterrichtet.

Die geistig behinderten Schüler bekommen einen individuell auf sie zugeschnittenen Lehrplan und müssen keine Prüfungsleistungen erbringen.

2002 wurden ca. 0,02 % der geistig behinderten Kinder integrativ beschult.

Problematisch erweist sich nach einem Besuch einer Integrationsklasse in der Grundschule der Übergang in den Sekundarstufenbereich, indem so gut wie keine Integrationsklassen existieren.

Die Erfahrungen zeigen außerdem, dass es Schüler mit einer geistigen Behinderung zunächst Schwierigkeiten bereitete, sich an Unterrichtsregeln zu gewöhnen und Schüler ohne Behinderung die Sonderrechte akzeptieren lernen mussten.


Kooperationsklassen

Kooperationsklassen sind mehrere Klassen einer Förderschule für geistige Entwicklung die an einer allgemeinen Schule untergebracht sind. Dadurch entsteht die Möglichkeit des Kontakts zwischen nicht behinderten und geistig behinderten Kindern während der Pausen und auch gezielt in Unterrichtsstunden. So werden behutsam integrative Prozesse eingeführt.


3. Erwachsenenpädagogik:

In der Geistigbehindertenpädagogik dient die Erwachsenenpädagogik vor allem dem Erhalt von Fähigkeiten und der Weiterentwicklung der Selbstbestimmungs-möglichkeiten. Sie soll außerdem geistig Behinderten Menschen helfen ihr Leben erfüllt zu gestalten.

Erwachsenenpädagogik vollzieht sich in allen Lebensbereichen des erwachsenen Menschen, also in Arbeit, Wohnen und Freizeit. Zum Freizeitbereich gehören auch Bildungskurse, da diese in der Freizeit besucht werden. Diese Kurse sind bei geistig behinderten Menschen besonders adressatenbezogen und zielgruppenspezifisch. Es liegt eine stärkere Orientierung an „konkretem Handeln in realen Situationen“ (Speck S.333) als bei allgemeinen Bildungskursen vor. Die Kurse sind also sehr praktisch und anschaulich aufgebaut. Erwachsenenbildung für geistig behinderte Menschen wird von verschiedenen Organisationen angeboten (VHS, Behindertenorganisationen, private Träger usw.).

Vorrangig behandeln Bildungskurse für geistig behinderte Menschen folgende drei Themenfelder:

1. Persönlichkeitsbildung (z.B. Kurse in Selbstbehauptung, selbstständige Bewältigung des Alltags)

2. Hilfe zur sozialen Teilhabe (z.B. Angebote für Kommunikation, soziale Regeln, Konfliktlösung)

3. Lebensnahe Handlungsfelder (z.B. Alltagsbewältigung, Musik, Sport)

(nach Speck, S.331f.)

Es wäre wünschenswert die Kurse möglichst offen zu gestalten, so dass sie gleichzeitig von nicht behinderten und behinderten Menschen belegt werden können. Allerdings sieht man an den Themenschwerpunkten, dass das nicht in allen Bereichen durchzusetzen ist, denn nur wenige nicht behinderte Menschen werden sich für Kurse in sozialen Regeln oder praktische ausgerichteter Alltagsbewältigung (z.B. Kurse zur Wäschepflege) interessieren.

Natürlich sind die Bildungskurse für geistig behinderte Menschen freiwillig und sie dürfen sich die Themen von den Kursen die sie besuchen wollen frei aussuchen.


Leitprinzipien der Erwachsenenpädagogik:

-Kommunikatives Verhältnis: Zwischen dem Klienten und der Fachkraft soll eine partnerschaftliche Kommunikation herrschen, die auf einer Vertrauensbasis beruht.

-Subjektzentrierung: Bedürfnisse, Wünsche, Interessen und die subjektive Befindlichkeit des Klienten sollte möglichst genau wahrgenommen werden, um das Verhalten und Erleben des geistig behinderten Menschen besser zu verstehen.

-Individualisierung: Bekannte Verfahren sollen so modifiziert werden, dass sie angepasst sind an die individuelle Problemlage der Person.

-Autonomie/Empowerment/Selbstbestimmung: Die Person soll befähigt werden ihre Interessen selbst durchzusetzen und sich organisieren zu können.

-Assistenz & Kooperation: Statt befehligt und betreut soll der Klient begleitet und unterstützt werden.

-Ganzheitlichkeit: Emotionale, physische, kognitive und soziale Aspekte sollen bei der Alltagsbegleitung und Konzeptentwicklung reflektiert und berücksichtigt werden.

-Entwicklungsgemäßheit: in jedem Alter soll die Entwicklung der Lernfähigkeit beachtet werden und möglichst weder unter- noch überfordert werden.

-Lebensweltorientierung: soziale Faktoren, sowie das soziale Umfeld müssen berücksichtigt werden (z.B. Familie und Arbeit)

-Seinlassen und Vertrauen in die Ressourcen: Den geistig behinderten Personen muss auch ein Recht auf Eigenleben gelassen werden, sie sollen nicht „übertherapiert“ werden. (vgl. Theunissen S.124)

-Normalisierungsprinzip: Nicht der behinderte Mensch soll normalisiert werden, sondern seine Lebensbedinungen, das Umfeld und seine Rhythmen sollen möglichst normal sein.

Es kann teilweise schwierig sein die Leitprinzipien in der Praxis durchzuführen. Folgende Aspekte können aber bei der Umsetzung helfen:

-man sollte den behinderten Menschen möglichst alles ausprobieren lassen,

-ihm zuhören und ihn aussprechen lassen,

-Geduld ausstrahlen,

-fragen und Alternativen vorschlagen,

-die Initiativen des Klienten unterstützen,

-das Entwicklungsniveau beachten und darauf abgestimmt handeln (weder über- noch unterfordern)


3.1. Arbeit

Nach Speck (S.333) ist es ein Grundbedürfnis des Menschen eine angemessene Arbeit zu erlernen und auszuüben, dies gilt natürlich auch für geistig behinderte Menschen. Offensichtlicher wird dies, wenn man sich die Aufgaben der Arbeit anschaut:

Durch Arbeit erfährt man sich und sein Tun als sinnvoll und nützlich und erkennt die eigene Leistungsfähigkeit. Man erfährt also Selbstbestätigung, welche wiederum den Menschen Selbstsicherheit gibt. Außerdem erlebt man durch Arbeit soziale Zugehörigkeit. Und letztendlich ist Arbeit natürlich auch die Grundlage der Existenssicherung.

Der Anteil der geistig behinderten Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt beläuft sich nur auf 1% (vgl. Fornefeld, S.126). Der Großteil der geistig behinderten Menschen arbeitet in Werkstätten für Behinderte (WfB). Dort sind etwa 80% der Angestellten geistig behinderte Menschen. Die Aufgaben und Ziele der WfB sind:

Die WfB soll der Teilhabe und Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben dienen, sie soll nach § 136 SGB IX außerdem:

„1. angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsendgeld anbieten,

2. Behinderten ermöglichen ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, entwickeln, erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit weiterzuentwickeln“ (Neuhäuser, S.289).

Aufbau der WfB: (s. auch Bild Nr.1 im Anhang)

Um in die WfB zu kommen, muss der behinderte Mensch erstmal ein Eingangsverfahren durchlaufen, meist geschieht dieses nachdem die Förderschule abgeschlossen wurde. Dieses Eingangsverfahren dauert zwischen 4 Wochen und 3 Monaten und dient der Feststellung, ob die WfB eine geeignete Einrichtung für die betreffende Person ist und welcher Bereich der WfB für sie in Betracht kommt. Außerdem wird in dieser Zeit ein Eingliederungsplan erstellt. Wenn man das Eingangsverfahren durchlaufen hat passiert man den Berufsbildungsbereich. Erst bringt die Person einen Grundkurs hinter sich (Dauer: 1 Jahr) und wenn die Leistungsfähigkeit der Person sich verbessert hat wird ein Aufbaukurs, welcher noch einmal ein Jahr andauert, belegt. Meist kommt man daraufhin in den Arbeitsbereich, in welchem es zwei Formen von Leistung gibt:

1. Arbeit, die der Eignung und Neigung der betreffenden Person entspricht und ein leistungsgerechtes Entgeld erbringt,

2. Arbeitsbegleitende Maßnahmen, die die Entwicklung von Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit vorantreiben sollen. (vgl. Neuhäuser, S.291f.)

Ziel ist in jedem der Bereiche den behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Meist ist der WfB noch ein Förderbereich angegliedert, in diesem werden schwerstbehinderte Menschen, die nicht über ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung gem. §52SchwbG“ (Fornefeld, S.126) verfügen, betreut und gefördert. Problematisch ist hierbei, dass die behinderten Menschen dort keinen Anspruch auf eigenständige Sozialversicherung haben (vgl. Neuhäuser, S.292). Außerdem werden schwerstbehinderte damit nochmals von leichter behinderten Menschen sondiert.

Probleme der WfB sind vor allem das ein Zielkonflikt zwischen Wirtschaftlichkeit und pädagogischem/therapeutischem Handeln entsteht. Desweiteren wird das Ziel der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt kaum noch verwirklicht, vor allem da die Arbeitsanforderungen sich sehr stark erhöht haben in den letzten Jahren und die Arbeitslosenquote so hoch ist. Ein weiteres Problem ist der Produktionsdruck, terminlich wie auch qualitativ, der an die Mitarbeiter weitergegeben wird (vgl. Schartmann, S.20f.). Weitere Kritikpunkte sind, dass die WfB als unübersichtliches Großunternehmen gilt, laut § 7, Abs.1 soll die WfB über mind. 120 Arbeitsplätze verfügen, bevor sie anerkannt wird, da Großunternehmen ökonomischer sind (vgl. Schartmann S.12f). Desweiteren gilt die WfB als Ausgliederungsinstitution, welche die Ausgliederung der Förderschule nur weiterführt. Außerdem ist der Lohn unangemessen niedrig, er entspricht nur einem Taschengeld. Auch die Arbeitsanforderungen (oft monotones Arbeiten) werden kritisch gesehen (Schartmann, S.22f). Und der WfB wird vorgeworfen, dass es zu wenig pädagogischen Inhalt gibt, zu viel Wert auf die Wirtschaftlichkeit gelegt wird und damit die Persönlichkeit nicht ausreichend gefördert wird.


3.2 Wohnen
Familie

Ca. die Hälfte der geistig behinderten Menschen leben bei ihrer Familie, weil es zu wenig Wohnheimplätze gibt und/oder weil sich die Eltern nicht von ihren Kindern lösen können, weil sie denken, dass sie am besten wissen, was für ihr Kind gut ist.

Nach dem Normalisierungsprinzip sollten geistig behinderte Menschen zwischen dem 20-25 Lebensjahr von zuhause ausziehen. Sie sind in diesem Alter besonders lernfähig und können Veränderungen ihres Lebensumfeldes gut verarbeiten.

Durch das Wohntraining können sie z.B. auf den Einzug in eine ambulant betreute Wohngruppe vorbereitet werden. Dies geschieht durch Vorbereitungskurse über ein oder mehrere Tage. Dabei ist es wichtig den Teilnehmer zu motivieren und die Eltern mit einzubeziehen. Das ganze sollte in einer Trainingswohnung stattfinden, in deren Umgebung anregende Möglichkeiten der Betätigung vorhanden sind.


Behindertenheim (Anstalt)

In diesen Wohnheimen sind die Arbeits- und Freizeitangebote, sowie die medizinische, therapeutische und sozialpädagogische Betreuung integriert. Der größte Teil der nicht zuhause lebenden geistig behinderten Menschen wohnt in solchen Einrichtungen.

In diesen Einrichtungen ist es schwierig auf die Wohnbedürfnisse des einzelnen Menschen einzugehen. Es werden die individuellen Bedürfnisse vernachlässigt. Außerdem wird zu wenig Kontakt zu den Angehörigen ermöglicht.

Die zentrale Verwaltung und Versorgung führt zur Unselbstständigkeit und die klinikähnlichen Strukturen zur Fremdbestimmung.

Die Organisationsstrukturen und Dienstpläne sind wichtiger als die Bedürfnisse der Bewohner.

Außerdem fehlt die Öffnung nach außen. Feste z.B. finden nur Einrichtungsintern statt.

Im Zuge der Enthospitalisierung, der Umsiedlung von Menschen mit Behinderung in kleinere Wohnheime, bemühen sich die Anstalten „Orte zum Leben“ zu sein. (Fornefeld: S.142)

Deshalb haben einige Wohnheime heute Außenwohngruppen, ein differenziertes Freizeitangebot und reduzieren ihre zentrale Versorgung.



Gruppengegliedertes Wohnheim

Ein gruppengegliedertes Wohnheim besteht aus 3-6 Gruppen mit jeweils 6-12 Bewohnern, die 24 Stunden lang durch Fachpersonal betreut werden.

Das Ziel der pädagogischen Arbeit sind die Förderung der Selbstständigkeit im Alltag (Körperhygiene, Haushaltstätigkeiten, Freizeitgestaltung), die Persönlichkeits-entwicklung und das Zusammenleben in der Gruppe.

Im Bewohner-Beirat haben sie die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten, über ihre Probleme im Alltag zu diskutieren und bei Entscheidungen, die das Zusammenleben betreffen, mitzuwirken.

Es kann jeder Mensch mit geistiger Behinderung aufgenommen werden, vorausgesetzt, die Wohnbedingungen entsprechen den individuellen Bedürfnissen.

Für schwerstbehinderte Menschen gibt es Kleinstheime mit intensiv betreuten Gruppen.



Betreute Wohngemeinschaften

Betreute Wohngemeinschaften sind organisatorisch selbstständige Gruppen, die in der Regel aus 3-6 Bewohnern bestehen. Nach einer Eingewöhnungszeit, findet die Betreuung nur noch nachmittags und abends statt.

Die Bewohner haben ein hohes Maß an Selbstbestimmung und können sich selbst verwirklichen. Durch die fehlende Heimstruktur haben sie viele Freiräume und mehr Verantwortung.

Der Bewohner muss sich auf das Gruppenleben einstellen und im Wechsel anfallende Hausarbeiten erledigen.

Die Betreuer geben den Bewohnern Anleitung und Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens, fördern eigene Freizeitinteressen und bieten altersgemäße Aktivitäten an, um sie dadurch in ein soziales Umfeld zu integrieren. Sie beziehen die Bewohner bei Planungen und Entscheidungen bezüglich des Gruppenlebens mit ein, unterstützen sie in Konfliktsituationen und Fördern ein gleichberechtigtes, tolerantes Sozialverhalten.

Betreutes Einzel- oder Paarwohnen

Die geistig behinderten Menschen leben entweder alleine oder mit ihrem Partner zusammen in einer Wohnung. Sie werden durchschnittlich 15 Stunden lang betreut. Sie haben ein sehr hohes Maß an Selbstständigkeit.

Der Betreuer versteht sich eher als Assistenzperson und führt vor allem Beratungsgespräche über alle anstehenden Probleme, aber er unterstützt die Bewohner bei der Gesundheitspflege, der Freizeitgestaltung, der Haushaltsführung, Einteilung der Finanzen und bei dem Kontakt zu Ämtern, Eltern (oder dem gesetzliche Betreuer) und der Arbeitsbegleitung. (vgl.: Jacobs: S.173/174)
Die Bewohner haben den Wunsch nach einem Freundeskreis mit nicht behinderten Menschen. Dies ist jedoch nur schwer realisierbar. Deshalb besteht die Gefahr der Vereinsamung. Um dieser entgegenzuwirken muss es strukturelle Veränderungen geben.

Es muss mehr dezentrale Begegnungsstätten geben, um besser in Kontakt mit nicht behinderten Menschen zu kommen.

Dann werden Räumlichkeiten gebraucht, in denen sich die behinderten Menschen untereinander treffen, Kontakte aufbauen und pflegen können. Daran sollte ein Beratungsangebot durch professionelle Helfer angeschlossen sein.

Außerdem sollte die Weiterbildungsangebote an den Volkshochschulen erweitert werden.


5. Ausblick:

In Zukunft soll das Normalisierungsprinzip in allen Lebensbereichen geistig behinderter Menschen weiter realisiert wird. Dazu gehört, dass die Integration geistig behinderter Menschen verwirklicht wird und die Selbstbestimmung vor allem erwachsener Menschen mit Behinderung vorangetrieben wird. Außerdem soll die Enthospitalisierung, gerade für schwerstbehinderte und verhaltensauffällige geistig behinderte Menschen, weiter vollzogen werden. Durch den Paradigmenwechsel sind wir schon auf dem richtigen Weg, aber noch nicht am Ziel!



Literaturverzeichnis:
Bach, Heinz: Geistigbehindertenpädagogik, 16. Auflage, Berlin 2000
Biermann, Adrian und Goetze, Herbert: Sonderpädagogik-Eine Einführung, Stuttgart 2005
Fornefeld, Barbara: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 3. aktualisierte Auflage, München 2004
Jacobs, Hajo(Hrsg.): Lebensräume-Lebensperspektiven-Ausgewählte Beiträge zur Situation Erwachsener mit geistiger Behinderung, 3. Auflage, Butzbach-Griedl 2000

Klaus, Theo: "...wohnst du schon?" Eine eigene Wohnung als Menschenrecht, in: Behindertenpädagogik, 47.Jahrgang, Darmstadt 2008, S.115-126


Mühl, Heinz: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 4. überarbeitete Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln 2000

Neuhäuser, Gerhard und Steinhausen, Hans-Christoph (Hrsg): Geistige Behinderung. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, München 2005


Schartmann, Dieter: Persönlichkeitsfördernde Arbeitsgestaltung mit geistig behinderten Menschen. Münster 1999
Schöler, Jutta: Integrative Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung, Neuwied, Berlin 2000
Speck, Otto: Menschen mit geistiger Behinderung, 10., überarbeitete Auflage, München 2005
Steinemann, Concita Filippini: Es ist normal, verschieden zu sein. Luzern 1995

Theunissen, Georg: Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten, 3. stark erweiterte und überarbeitete Auflage, Bad Heilbrunn 2000


Weingärtner, Christian: Schwer geistig behindert und selbstbestimmt. Eine Orientierung für die Praxis, Freiburg im Breisgau 2006


WHO (Hrsg.): Die ICDH; Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen, Berlin, Wiesbaden 1995
Wilken, Etta (Hrsg): Frühförderung von Kindern mit Behinderung-Eine Einführung in Theorie und Praxis,Stuttgart,Berlin,Köln, 1999
Quellenverzeichnis:

http://www.uni-landau.de/instfson/lindmeier/Geistige%20Behinderung%20-%20Definition%20und%20Klassifikation%20SS%202007.pdf [Stand: 24.11.2008]


Aeschbacher, Ursi und Reimann, Andreas: Tontexte: Zu Besuch bei geistig Behinderten. Freiburg 1998 (Kassette)
Evangelisches Johannisstift Berlin (Hrsg): „Ich möchte arbeiten.“ Menschen mit Behinderung und ihre Arbeit. Berlin 1999 (Videokassette)

Anhang:

Bild 1: Zum Aufbau der WfB. (Nach: Fornefeld, S.129)




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