Ana səhifə

Antrag auf Straßenaufbruch / Verkehrsrechtliche-Anordnung nach §45 StVO


Yüklə 53.5 Kb.
tarix27.06.2016
ölçüsü53.5 Kb.

Stadt Memmingen Verteiler

Tiefbauamt, Schlossergasse 1, 87700 Memmingen Amt 53 - Pe

Straßenverkehrsamt, St.-Ulrich-Platz 1, 87700 Memmingen Amt 37 - Ha



Antrag auf Straßenaufbruch / Verkehrsrechtliche-Anordnung nach §45 StVO


Bauträger/Antragsteller




Ausführende Firma

(Name/Anschrift/Firmenbezeichnung)




(Name/Anschrift/Firmenbezeichnung)










     




     

     




     

     




     

     




     

     




     







verantwortlicher Bauleiter

Name, Telefonnummer









     

Ort der Sperrung:

     

HausNr./Ecke:

     




Dauer der Sperrung:

von:

     

bis:

     




Die Bauzeit beträgt

     

Tage.










Größe des Aufbruchs:

Länge:

     

Breite:

     







Grund der Sperrung/Aufbruch:

 Kanal

 KDG-Kabel

 LEW-Kabel

 Telekom-Kabel




 Straßenbau

 Wasserleitung

 Gasleitung

 Sonstiges

Beschreibung der Arbeiten:

     




Sperrung/

 Straße

 Gehweg

 Radweg

 Bankett

Behinderung:













 Vollsperrung

Umleitung des Verkehrs über:      













 halbseitige Sperrung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in beiden Richtungen










 Der Verkehr soll durch Lichtsignale geregelt werden


Der Antrag ist in 2-facher Ausfertigung und mit Lageplan (4-fach), mindestens 3 Werktage vor Beginn der Arbeiten, beim Tiefbauamt einzureichen. Die Aufgrabung ist in roter Farbe auf dem Plan zu kennzeichnen. Die Baugrube ist entsprechend den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 97) und nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) auszuführen (gültige Fassung).

Den genauen Aufbau der Straße (Gehweg) legt das Tiefbauamt bei einer Ortsbesichtigung fest.

Die Asphaltdeckschicht ist spätestens 3 Wochen nach Fertigstellung der Leitungsarbeiten aufzubringen, ansonsten werden diese Arbeiten auf Kosten des Bauträgers vom Städt. Bauhof durchgeführt (sofern nichts anderes vereinbart ist).

Der Bauträger hat dafür zu sorgen, daß Aufbrüche zwischen Oktober und April „winterdienstsicher“ verschlossen sind, d. h. es dürfen keine Absätze vorhanden sein, die zu einem Erschwernis beim Winterdienst - insbesondere eine Beschädigung der Schneeräumfahrzeuge - führen würden.



Die o. g. Arbeiten hat der Bauträger nach Weisung des Tiefbauamtes durch den ausführenden Bauunternehmer herstellen zu lassen. Für die infolge der Arbeiten an der Straße, an Ver- und Entsorgungsleitungen entstehenden Schäden haftet der Bauträger gegenüber der Stadt unbeschadet seiner Ersatzansprüche an den ausführenden Unternehmer.

Verjährungsfrist für die Gewährleistung des Aufbruchs nach Abnahme:

5 Jahre


Um Genehmigung wird gebeten:

Zustimmung erteilt:

Memmingen den,      

Memmingen den,............................................




Tiefbauamt




i. A.

.......................................................................

.......................................................................

Stempel / Unterschrift







weitergeleitet an Straßenverkehrsamt


Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©atelim.com 2016
rəhbərliyinə müraciət