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Zur Kontroverse mit Christian Grethlein um Gebetserziehung im Evangelischen Religionsunterricht


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Zur Kontroverse mit Christian Grethlein um Gebetserziehung im Evangelischen Religionsunterricht
von
Jürgen Heumann

Dass Christian Grethlein meinen Beitrag „Religionsunterricht darf kein Gebetsunterricht sein!“ (Theo-Web 1/2010; www.theo-web.de) eine mehrseitige Replik wert ist, ehrt mich. Leider hat er diesen Beitrag aber offenbar als Majestätsbeleidigung gelesen. Das macht zumindest seine „Abkanzel-Rhetorik“ deutlich, was schade ist, weil es sich beim Thema Gebet, und da stimme ich ihm ausdrücklich zu, um eine zentrale Thematik jeder religiösen Erziehung und Bildung handelt.



Bedauerlich ist, dass mit Grethleins Antwort das Problem einer Gebetserziehung, religionspädagogisch und pädagogisch nicht wirklich angegangen wird. Er verschiebt das religionspädagogische Grundproblem einer Gebetserziehung auf meine angeblich „theologisch unterbestimmte“ und „wissenschaftstheoretisch unterkomplexe“ Argumentation.
Der grundlegende Dissens, der sich hinter dem Reizthema Gebet zwischen mir und Grethlein verbirgt, ist ein unterschiedliches Verständnis darüber, wie sich Religion in der öffentlichen Schule unter den Bedingungen einer religiös suchenden aber kirchlich immer abstinenter werdenden Gesellschaft verorten soll. Grethlein empfiehlt sich in dieser Situation mit seinem Modell einer „Einübung ins Christsein“ und fordert im Religionsunterricht eine „Kommunikation des Evangeliums“. Mir scheint dieses Modell religiös „unterbestimmt“ zu sein. Es steht exemplarisch für jene religionspädagogische Tendenz, wie sie sich in performativen Konzepten, aber auch in neuen niedersächsischen Kerncurricula zeigt: eine rückwärtsgewandte Perspektive in die vermeintlich sicheren Gefilde von Kirche und Theologie. Da muss das Gebet einen entsprechenden Stellenwert erhalten, wird es doch zum Angelpunkt einer „Kommunikation des Evangeliums“.
Erziehung, mit ihrer Aufgabe der Weitergabe von Tradition, insbesondere von Religion benötigt, wenn sie gelingen soll, immer auch praktische Einübung. Natürlich ist es wünschenswert, Kindern und Jugendlichen Gottesdienst und Gebet nicht nur als Phänomen vorzustellen, sondern ihnen auch Gelegenheit zu geben, sich darauf einzulassen und bei solchem Einlassen auch Hilfestellungen zu erfahren. Ich stimme Grethlein sofort zu, wenn er das Ziel des Religionsunterrichts als Ermöglichung sieht, „Religion in einer lebensbezogenen und damit kognitive(n), affektive(n) und pragmatische(n) Dimension umfassenden Weise kennen zu lernen“ (S. 242). Aber Erziehung zum Christsein? Das wird ein Religionsunterricht unter schulischen Strukturbedingungen wohl kaum leisten können, aber auch nicht wollen. Seine Aufgabe ist „anderer Art“; für eine Einübung in Gottesdienst und Gebet ist er nicht zuständig. Das ist das originäre Feld der Kirche, insbesondere da, wo Eltern und Familien Hilfestellung für solche „Einübung“ ihrer Kinder erwarten und benötigen. Die Glaubensgemeinschaften selbst sind es, in denen die „gelebte Religion“ ihre Einübung, ihre Praxis und ihren Ausdruck finden muss. Schule und Lehrer sind als Institution und personal nicht nur überfordert, wollten sie in einer nicht- bzw. multireligiösen Grundsituation Gottesdienst und Gebet praktizieren; sie würden auch, und ich wiederhole es hier, Grenzüberschreitungen in Existenzbereiche vollziehen, die ihnen von ihrer Rolle her nicht zustehen. Insofern sehe ich bei Grethlein ein eklatantes Missverständnis und teile seinen Anspruch, dass das eigentliche Ziel des Religionsunterrichts eine „Erziehung zum Christsein“ sei, in keiner Weise. „Erziehung zum Christsein“ im Grethlein’schen Sinne findet in der Kirche statt, nicht in der Schule (nicht zuletzt die Nachbardisziplin „Gemeindepädagogik“ hat hier ihr originäres Aufgabenfeld). In der Schule geht es nicht um „Kommunikation mit“ (im Grethlein’schen Sinne), sondern um „alters- und lebensweltangemessene Diskurse zum Evangelium im Horizont jüdisch-christlicher Tradition“, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Evangelischer Religionsunterricht hat nicht zum „Christsein zu erziehen“, sondern zur „affektiven und reflexiven Begegnung mit dem evangelischen Christentum in seinem Dialog mit der Existenz des Schülers, der Gesellschaft, Religionen und Kulturen“. Insofern ist Religionsunterricht auch nicht nur, wie Grethlein meint, neben den anderen von ihm genannten Selbstverständlichkeiten (Lebenswelt, Bildungs- und Erziehungsziele, rechtlicher Rahmen) theologisch zu bestimmen, sondern immer auch pädagogisch, ästhetisch-, kultur- und religionswissenschaftlich. In Grethleins Aufzählung der Ziele des Religionsunterrichts kann ich keinen „wissenschaftstheoretisch multiperspektivischen Ansatz“ (S. 242) erkennen, eher das Gegenteil: es scheint mir ein monokausaler Rückgriff auf traditionelle theologische Interpretationsmuster zu sein.

Ich will aber hier nicht Grethleins Modell weiter diskutieren, sondern versuchen, mich mit seinem Beitrag auseinanderzusetzen, indem ich auf seine „sachlichen Anfragen“ eingehe.
Zunächst unterstellt Grethlein mir, dass ich nur institutionell argumentiere und Schüler und Lehrer bei mir nur eine „untergeordnete Rolle“ spielen; auch wirft er mir das Fehlen empirischer Befunde vor, präsentiert dann aber eine Untersuchung (Lück, Chr.: Beruf Religionslehrer 2003), die ein differenziertes Bild des Problems zeigt. Immerhin halten es nur 20,6% der westfälischen Religionslehrer für gut, wenn im Religionsunterricht gebetet wird (S. 243). Zumindest ist das eine Aussage, an der man nicht vorbeigehen kann. Einen weiteren, aus der alltäglichen Unterrichtspraxis gewonnenen empirischen Beleg gegen meine Argumentationen stellt er in einem Bericht von Silke Leonhard vor. Nur, dieser Beleg trifft nicht meine Position. Es ist nicht die Lehrerin, die hier ein Gebet forciert, sondern ein Schüler spricht offenbar aus eigener Betroffenheit heraus und die Lehrerin akzeptiert aus pädagogisch nachvollziehbaren Gründen diese Betroffenheit.1 Gleichwohl wäre religionspädagogisch bei diesem Beispiel die Klassensituation zu erhellen. Es würde dann nach dem „setting“ gefragt werden müssen, ob es vielleicht über-emotional so intensiv gestaltet war, dass Kinder sich bei der Anschauung des einsam-betenden Jesus am Ölberg kaum einem Gebetswunsch für diesen Jesus entziehen können. Grethleins Hinweis auf eine breite Gebetspraxis bei „jungen Menschen“ erfordert eben nicht, diese auch im Unterricht zu praktizieren, sondern eher, sie in den den Schülern und dem Unterricht entsprechenden Kommunikationsformen zu thematisieren.
Zum weiteren wirft Grethlein mir vor, dass ich bei meinem „phänomenologischen Gebetsverständnis“ eher einen „Philosophieprofessor als eine achtjährige Grundschülerin oder einen 17jährigen Berufsschüler im Blick“ (S. 243) hätte, um mir dann Martin Luthers Stellung zum Gebet entgegenzuhalten.2

Ich habe nicht bestritten, dass das Gebet eine Kommunikationsform ist. Nur, findet solche Kommunikation in der Schule dafür den geeigneten Raum und die geeignete Zeit? Grethleins zweifelhafte Argumentation beruht auf folgenden Eckpunkten: Die Schüler sollen die Kommunikationsform des Gebets erlernen, sie sollen (da beten etwas mit wünschen und Erhören von Wünschen zu tun hat) religionspsychologisch „einen angemessenen Umgang mit eigenen Wünschen“ erproben und reflexiv-kritisch mit dem Gebet umgehen lernen. Wird sich aber das Gebet nicht selbst als Sprach- und Kommunikationsform fremd, wenn es als Erziehungsinstrument zur Regulierung des Umgangs mit Wünschen „benutzt“ wird? Kann die Grunddimension des Gebets „Vertrauen“ Kindern so begreiflich werden? Mir scheinen hier eher die Märchen die angemessenen Inhalte zu bieten, wenn es um Wunsch, Wunscherfüllung und Wunschversagen geht, aber nicht das Gebet.

Ich bleibe dabei, es zeugt von Respektlosigkeit gegenüber Schülern (welcher Altersstufe auch immer), wenn es sich um intentionale, von Lehrern angeleitete oder, ebenfalls von Lehrern gezielt initiierte Gebetspraxen handelt. Das Problem liegt darin, dass sich Kinder in einer höchst leistungsbezogenen Schule kaum distanzieren und dieser Institution auch nicht, „so eben mal in 45 Minuten“ entziehen können bzw., dass manchen von ihnen solches durchaus zumindest schwerfallen dürfte. Die Religionspädagogen haben nicht das Recht, Kinder hier in emotionale Nöte zu bringen oder, was noch schwerer wiegen würde, sich die Unbefangenheit von Kindern religiös nutzbar zu machen. „Schülerorientierung“, deren Mangel Grethlein in seiner Antwort nicht müde wird mir zu unterstellen, heißt eben nicht, aus gefühligen Situationen heraus Schüler Gebetstexte produzieren zu lassen, um dann verkünden zu können, eine Kernkompetenz des Religionsunterrichts realisiert zu haben. Das Gegenteil ist der Fall. Auch schon sehr junge Schüler haben ein feines Gespür dafür, wann Lehrer sie emotional für inhaltliche Zwecke „benutzen“. Man stelle sich eine durchschnittliche Klassensituation vor. Schüler haben gestritten oder eine Klassenarbeit steht an, oder ein Teil der Schüler hat ein positives Verhältnis zum Religionslehrer, ein anderer Teil ein distanziertes, wieder ein anderer Teil (und seien es nur einzelne Schüler) ein problematisches: Natürlich gelingt es Lehrern in schwierigen Klassensituationen eine besonnene Lernatmosphäre herzustellen, die auch in solchen Konstellationen ein gemeinsames Nachdenken über existentielle Fragen ermöglicht; gleichwohl verbietet sich doch eine kollektiv gewollte religiöse Handlung im falschen Kontext.

Ich gebe ein Beispiel, um das Gesagte auch unterrichtspraktisch zu verdeutlichen:

Wenn im Religionsunterricht eines 2. Jahrganges die große Not des Josef, der von seinen Brüdern im Brunnen versenkt wurde (Gen 37,24), Kindern vor den Augen steht, und die Kinder mit Josef mitfühlen und vielleicht eine erste Ahnung von dem erhalten, was es heißt, bewusst ausgegrenzt zu sein; so verbietet es sich hier eben doch für einen Religionslehrer (ob für Josef oder für die eigene problematische Lebenssituationen) kollektiv oder individuell ein Gebet zu sprechen. Die anrührende Geschichte wird ja in einem Unterricht erzählt, nicht in einer intimen Situation zwischen Eltern und Kind und auch nicht in einer von vornherein als religiös zu interpretierenden Situation, wie etwa im Kindergottesdienst. Die Unterrichtssituation „bricht“ quasi mit ihren nicht wägbaren Implikationen die in dieser biblischen Geschichte ausgedrückte Existenznot (oder theologisch: Gottverlassenheit vs. Gottvertrauen). Das heißt aber nun nicht, dass diese im Unterricht nicht thematisierbar wäre. Ich betone, dass solche Existenznot selbstverständlich von Kindern artikuliert werden soll und kann, jedoch nicht im gemeinsamen Gebet. Die Lehrererzählung, die Josef vielleicht ein Bittgebet in den Mund legt und die Kinder, die dies mit ihren guten Wünschen korrespondieren (was unterrichtsmethodisch in vielfältiger Form geschehen kann) bleibt Unterricht und mutiert nicht zu einer quasi-religiösen Veranstaltung. Die Chance dieses und vieler anderer biblischer Texte liegt darin, dass sie gerade auch jüngeren Kindern ermöglichen das auszusprechen, woran sie selbst auch leiden oder sich erfreuen und sie damit auf ihrer Verstehensebene die Möglichkeiten des Gebets erfassen können. Vielleicht bitten sie dann Eltern, ältere Geschwister oder andere Vertrauenspersonen, es mit dem Beten auch einmal zu probieren3. An dieser Stelle ist auch die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit mit der ihr eigenen Verantwortung gefragt; nicht zuletzt die gelungene Interaktion und Kommunikation zwischen Schule und örtlicher Kirchengemeinde. Meine These: Der Religionsunterricht kann nicht das Beten lehren, er kann und muss aber auf eine Offenheit und Sensibilität für die Sprach- und Kommunikationsform des Gebets hinarbeiten, allerdings auch (z. B. bei älteren Schülern), die problematische Seite des Gebets reflexiv-kritisch erörtern.

Wenn Grethlein so sehr und durchaus berechtigt auf Luthers Gebetsverständnis hinweist, so ist dazu folgendes zu sagen: Die kreativen unterrichtsmethodischen Möglichkeiten, das Gebet in seiner phänomenalen Vielfalt mit Schülern zu erarbeiten, geben Schülern gerade davon Ahnung und Kenntnis, was es mit Luthers Vorstellung vom Gebet auf sich haben kann.


In einem weiteren Punkt seiner Antwort spricht Grethlein das große Bedürfnis von Kindern und Jugendlichen nach spiritueller Vergewisserung an und klagt sehr berechtigt darüber, dass es Menschen in unserer Gesellschaft immer weniger gelingt, eine angemessene Sprache für ihre Hoffnungen und Ängste zu finden, obwohl ein großes Bedürfnis danach besteht. Das ist nun nicht ganz neu. Schon Anfang der 90’er Jahre hat der Soziologe Heiner Barz auf das elementare Bedürfnis von Jugendlichen nach „auratischen Orten“ aufmerksam gemacht. Pädagogisch und sozialwissenschaftlich „unterbestimmt“, fragt Grehtlein, woran es liege, dass „nach über 500 Religionsstunden, … die für alltägliche Praxis grundlegenden (und von den meisten den Menschen praktizierten) Kommunikationsformen nicht so gelernt sind, dass sie von Menschen in ihrem Alltag bei Bedarf eingesetzt werden können“ (S. 246). Wieder taucht hier das Schema auf, dass der schulische Religionsunterricht in religiöse Praxis einzuführen habe. Ich erspare mir eine eingehende Aufzählung von Gründen, warum der Religionsunterricht solch steile Ansprüche nicht befriedigen kann und auch nicht befriedigen sollte. Als Stichworte gleichwohl: Der Religionsunterricht ist weder von seiner Klientel (Schüler, aber auch oft Lehrer), noch von kompetenzorientierter Lehr-, Lernsituation, geschweige denn von seiner Organisationsform her in der Lage, hier ausreichend authentisch sein zu können. Wozu er aber in der Lage ist, ist folgendes: Er kann Schüler offen und sensibel machen für die faszinierende Welt der Religionen und insbesondere für das Christentum, letzteres eben evangelischer Prägung. Tausende Religionslehrer beweisen Tag für Tag, dass dies auch tatsächlich gelingt. Wem das alles nicht reicht, der muss auch konzeptionell in der Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden deutlich initiativer werden, was z. B. in der Oldenburger Lehrerbildung durch ein eigens angebotenes Gemeindepraktikum geschieht. Elementarisierte Formen einer solchen Begegnung mit gelebter Religion wären für jede Schulart denkbar.
Ich stimme Grethlein zu, dass das Gebet zu den grundlegenden Inhalten des Religionsunterrichts gehört und damit eine didaktische Kategorie ist, die entwicklungsgemäß immer wieder im Religionsunterricht thematisiert werden muss.

Insofern lässt sich durchaus sagen, dass der Lerninhalt Gebet Kompetenzen hinsichtlich Kenntnis, Reflexion und Interpretation freisetzt. Ich widerspreche aber da, wo das Beten zu einer didaktischen Kategorie funktionalisiert wird, die, wie Grethlein meint, „im Religionsunterricht zu erlernen ist“ (S. 247). Es ist ein schweres pädagogisches Missverständnis bei Grethlein das Beten auf die gegenwärtige Kompetenzorientierung der öffentlichen Schule zu beziehen. Kompetenz meint ja immer auch Nachweis über die Praxis dessen, was gelernt worden ist. Soll der Religionslehrer etwa prüfen, ob das eine Kind das Beten korrekt vollzieht und das andere nicht?



Grethlein spürt die Problematik seiner Gebetserziehung aber auch selbst, wenn er schreibt: „Die Kernkompetenz ‚Beten’ bleibt auch in Klassen leitend, in denen - aus welchen Gründen auch immer – methodisch konkrete Gebetspraxis nicht möglich ist“ (S. 247).
Das klingt nach „Durchhalten“. Eine verantwortliche Schülerorientierung sieht anders aus.


1 „Die Klasse sitzt mit der Lehrerin einige Zeit im verdunkelten Raum und betrachtet ein Bild zur Gethsemene-Szene… Die Schüler und Schülerinnen geben in einer Sprechblase dem Gebet ihre eigenen Worte und erproben, was es für Jesus heißen könnte ’Herr, lass diesen Kelch an mir vorübergehen!’ Am Ende meldet sich dann ein Schüler ganz überraschend und bittet: ‚Kann ich bitte noch ein Gebet sprechen?!’ … ich bin erstaunt, spüre einen kurzen Moment in mich herein und gebe ihm um seiner Ernsthaftigkeit willen Raum dafür. Es wird schnell still. Die meisten Schüler falten die Hände. Jan spricht mit freien Worten ein Bittgebet für alle, die Schmerzen haben und für uns. In sein Amen stimmen einige aus der Klasse mit ein. Der Gong ertönt“ (zit. nach Grethlein, S.243).

2 „Und wird durch Gebet auch verstanden nicht allein das mündliche Gebet, sondern alles, was die Seele schafft in Gottes Wort: zu hören, zu reden, zu dichten, zu betrachten“ (zit. nach Grethlein, S. 243).

3 Vgl. hierzu auch: Jürgen Heumann: Religiöse Erziehung durch Eltern – heute? Relevanz, Möglichkeiten, Probleme, Grenzen, in: Hellmich, F. (Hg.): Perspektiven für das Lehren und Lernen in der Grundschule, Hohengehren 2007





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