BASF SE
GUS/WWA - Z 568, Ausweisstelle
Tel. +49 621 60-5 84 19, Fax +49 621 60-6 63 17 54
E-Mail: stammdaten-lu@basf.com
D-67056 Ludwigshafen, Deutschland
Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr
Bitte ankreuzen*:
Antrag auf Einfahrtsgenehmigung/en Antrag auf Verlängerung von bestehenden Einfahrtsgenehmigung/en
Dauer der Einfahrtsgenehmigung (TT/MM/JJJJ) *:
Angaben des externen Ansprechpartners*
Name, Vorname:
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Name des Kontraktors:
Firmenstempel & Unterschrift*
Abholung durch*
Name, Vorname, Personalnummer:
Name, Vorname, Personalnummer:
Name, Vorname, Personalnummer:
Name, Vorname, Personalnummer:
Anzahl der
Fahrzeuge*
oder
bestehende Einfahrtsnummer im Verlängerungsfall
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Fahrzeugart*
(siehe Fahrzeugschein/
Zulassungsbescheinigung, Zeile 5;
Sollte die Fahrzeugart nicht zur Auswahl bereit stehen, legen Sie bitte eine Kopie des Fahrzeugscheines bei)
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Angaben des BASF-Paten/Ansprechpartners bzw. Kontraktorenmanagers*
Name, Vorname:
Code – Gebäude: , Tel. , E-Mail-Adresse:
Bitte ankreuzen*:
Ich stimme der/den Einfahrtsgenehmigung/en zu
Ich lehne die Einfahrtsgenehmigung/en ab
Ich stimme nur einem Teil der Einfahrtsgenehmigung/en zu gem. Kommentar
Datum/Unterschrift des BASF-Paten/Ansprechpartners*:
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Hinweise zur Antragstellung:
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Die Antragsstellung und Abholung der Dauereinfahrten in der Ausweisstelle ist nur durch die von Ihnen im Antrag angegebene/n Person/en möglich. Die Person/en muss/müssen in Besitz eines gültigen Werksausweises über den Hauptkontraktor sein und diesen bei Abholung vorzeigen.
Einfahrtsgenehmigungen können für max. 1 Jahr beantragt werden.
Die Einfahrtsgenehmigung wird auf den Hauptkontraktor ausgestellt und kann sowohl von der Hauptfirma als auch von der Subfirma genutzt werden. Die Verwaltung obliegt dem Hauptkontraktor.
http://ludwigshafen.basf.de/de/externe/rl-sicherheit/service/ausweis.htm
Dieser Antrag muss vom Kontraktor vollständig mit dem PC (nicht handschriftlich) ausgefüllt,
danach ausgedruckt, abgestempelt und vom externen Ansprechpartner unterschrieben werden.
Alle mit einem Sternchen „*“ versehenen Felder sind Pflichtfelder. Falls nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Der zuständige BASF-Pate/Hauptanforderer muss dem/den vollständig ausgefüllten Antrag in dem dafür vorgesehenen Bereich handschriftlich zustimmen/ablehnen und unterschreiben.
Danach muss der Antrag an GUS/WWA – Z 568, stammdaten-lu@basf.com gesendet werden.
PKW-Einfahrten können außerdem vom Kontraktor (nicht Sub-/Leasingfirma) direkt bei GUS/WWA vor Ort beantragt werden. Die Genehmigung der Einfahrten obliegt der Ausweisstelle und ist abhängig vom vorgegebenen PKW-Kontingent des Kontraktors.
Der vollständig ausgefüllte und vom Kontraktor mit Stempel versehen und unterschriebene Antrag wird direkt an stammdaten-lu@basf.com gesendet. Eine Genehmigung durch den BASF-Paten bzw. Hauptanforderer ist nicht erforderlich.
Verlängerungen von Einfahrten dürfen nur im Tausch mit der auslaufenden Einfahrt, frühestens einen Monat vor Ablauf, ausgegeben werden.
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Zwei Arbeitstage nach Einreichung des befürworteten Antrages bei GUS/WWA, kann/können die Einfahrtsgenehmigung/en in Z 568, Ausweisstelle abgeholt werden. Es erfolgt keine Information, dass die Einfahrt/en abholbereit ist/sind. Es erfolgt lediglich eine Information, wenn Anträge nicht ordnungsgemäß gestellt wurden und deshalb die Einfahrt/en nicht ausgegeben werden kann/können.
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Nicht abgeholte Einfahrten werden 6 Wochen nach Erstellung vernichtet und müssen neu beantragt werden.
Stand Januar 2015
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